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Ihr Weg zum Doppelnamen, Schritt für Schritt
Ab 2027 können Ehepaare in der Schweiz wieder einen amtlichen Doppelnamen tragen. Dieser Assistent stellt Ihnen ein paar einfache Fragen und sagt Ihnen danach genau, was zu tun ist.
Ihr Brief-Paket ist freigeschaltet.
So funktioniert es
- Name wählen. Sie sehen, welche Namen möglich sind und was das für Ihre Kinder bedeutet.
- Unterlagen. Ihre persönliche Liste für den Termin beim Zivilstandsamt.
- Briefe. Fertige Mitteilungen an Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse und weitere Stellen.
- Namenswahl prüfen
- Folgen für die Kinder
- Unterlagenliste fürs Zivilstandsamt
- Erinnerung an die Allianzname-Frist
- Fertige Briefe an Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse und bis zu 16 Stellen
- Mit Ihrem neuen Namen und Ihren Angaben ausgefüllt
- Ein PDF zum Ausdrucken, nur noch unterschreiben
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Dauer: etwa 3 Minuten für den Gratis-Teil. Sie können jederzeit zurück.
Häufige Fragen zum Doppelnamen ab 2027
Ab wann gibt es in der Schweiz wieder einen amtlichen Doppelnamen?
Ab dem 1. Januar 2027. Der Bundesrat hat die Änderung des Zivilgesetzbuchs am 21. Oktober 2026 auf diesen Termin in Kraft gesetzt. Die Details zum Verfahren folgen mit der Änderung der Zivilstandsverordnung im November 2026.
Wie wird der Doppelname gebildet?
Voraussichtlich aus den Ledignamen der beiden Eheleute. Sie bestimmen die Reihenfolge und ob die Namen mit oder ohne Bindestrich verbunden werden, zum Beispiel «Meier-Rossi» oder «Meier Rossi». Ein Doppelname besteht voraussichtlich aus höchstens zwei Namen.
Wir sind schon verheiratet. Können wir den Doppelnamen nachträglich wählen?
Ja. Bereits verheiratete Paare können den Doppelnamen ab 2027 nachträglich mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt wählen. Wer 2027 oder später heiratet, wählt den Namen bei der Vorbereitung der Heirat.
Erhalten unsere Kinder auch einen Doppelnamen?
Nein. Kinder erhalten keinen Doppelnamen, sondern einen der beiden Ledignamen der Eltern. Welchen, legen die Eltern fest. Bereits geborene Kinder behalten voraussichtlich ihren Namen.
Was ist der Unterschied zwischen Doppelname und Allianzname?
Der Allianzname, etwa «Meier-Rossi», ist kein amtlicher Name, steht aber oft im Pass und in der Identitätskarte. Der Doppelname ab 2027 ist dagegen der amtliche Name. Den Allianznamen im Ausweis gibt es mit dem neuen Recht nur noch während einer Übergangsfrist, deren Ende noch nicht festgelegt ist.
Was kostet die Namensänderung?
Die Gebühr des Zivilstandsamts wird mit der Zivilstandsverordnung festgelegt. Der Doppelname-Assistent ist für Namenswahl, Unterlagenliste und Hinweise gratis. Nur das freiwillige Brief-Paket kostet einmalig CHF 12.
Wen muss ich nach der Namensänderung informieren?
Typischerweise den Arbeitgeber, die Krankenkasse, die Bank, das Strassenverkehrsamt, Versicherungen, die Vermieterschaft, die Pensionskasse und die Säule 3a sowie Anbieter wie Telefon, Strom und SwissPass. Neue Ausweise beantragen Sie beim Passbüro Ihres Kantons.
Ist doppelname.ch eine amtliche Website?
Nein. doppelname.ch ist ein privates, nicht amtliches Angebot ohne Verbindung zu Bund, Kantonen oder Zivilstandsämtern und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das zuständige Zivilstandsamt.
Stand: Bundesratsentscheid vom 21. Oktober 2026. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihres Zivilstandsamts.
Was trifft auf Sie zu?
Wie heissen Sie beide?
Der Ledigname ist der Name, den Sie vor Ihrer ersten Ehe getragen haben.
Welchen Namen möchte Person 1 tragen?
Welchen Namen möchte Person 2 tragen?
So würden Sie künftig heissen
provisorisch Grundlage ist der Bundesratsentscheid vom 21. Oktober 2026. Verfahren, Gebühren und Detailregeln folgen mit der Änderung der Zivilstandsverordnung im November. Verbindlich entscheidet das Zivilstandsamt.
Das bringen Sie zum Zivilstandsamt mit
Kurz beantworten, dann sehen Sie Ihre Liste.
Ihre Liste
Haken Sie ab, was Sie bereitgelegt haben. Der Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
So geht es weiter
Ihr Fahrplan in der richtigen Reihenfolge. Zuerst das Zivilstandsamt, danach informieren Sie die übrigen Stellen.
Allianzname im Pass und in der ID
Viele Verheiratete führen heute einen Allianznamen wie «Meier-Rossi». Er ist kein amtlicher Name, steht aber oft im Pass. Mit dem neuen Recht ist das nur noch während einer Übergangsfrist erlaubt. Wann sie endet, ist noch nicht festgelegt.
offen Das Fristende wird auf schweizerpass.admin.ch publiziert. Wir ergänzen es hier, sobald es feststeht.
Wen müssen Sie informieren?
Nach der Namensänderung erwarten viele Stellen eine Mitteilung. Wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft. Die häufigsten sind schon markiert.
Ihr Name ändert sich nicht. Sie müssen deshalb keine Stellen informieren und brauchen kein Brief-Paket.
Ihr Brief-Paket ist freigeschaltet. Es fehlen aber noch Ihre Namen und Ihre Namenswahl. Geben Sie diese zuerst ein, danach können Sie die Briefe erstellen.
Die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde müssen Sie in der Regel nicht anschreiben. Sie erhält die Änderung über das Personenstandsregister.
einmalig, kein Abo, keine Anmeldung
Das erhalten Sie
- Fertige Briefe an bis zu 16 Stellen, für jede Stelle passend formuliert.
- Ihre Namen sind schon eingesetzt. Ihre Adresse geben Sie nur einmal ein, sie gilt für alle Briefe.
- Vorschau jedes Briefs, bevor Sie ihn herunterladen
- Ein PDF für das Fenstercouvert, eine Seite pro Stelle. Sie müssen nur noch unterschreiben.
- Jederzeit weitermachen: Fehlende Adressen tragen Sie nach, wann es Ihnen passt.
So geht es
- Mit TWINT oder Karte bezahlen
- Adressen der Stellen eintragen
- PDF drucken, unterschreiben, versenden
Mit dem Kauf akzeptieren Sie die AGB.
Testversion: Die Bezahlung ist noch nicht angebunden. Das Paket wird hier ohne Zahlung freigeschaltet.
Brief-Paket freigeschaltet. Weiter zu Ihren Angaben.
Ihre Briefe
Gehen Sie die Liste Punkt für Punkt durch: zuerst Ihre Angaben, dann die Empfänger. Die Vorschau zeigt sofort, wie der Brief aussieht. Alles bleibt in diesem Browser gespeichert, Sie können jederzeit später weitermachen.
Ihre Angaben
Diese Angaben stehen in jedem Brief. Alle Felder ohne «freiwillig» sind nötig.
Die Adresse steht meist auf einer Rechnung, der Police oder im Vertrag. Fehlt sie Ihnen gerade, machen Sie mit dem nächsten Brief weiter und ergänzen sie später.
Ihre Briefe sind bereit
Impressum
Betreiber
Martin Abgottspon
Frohburgstrasse 160
8057 Zürich
Schweiz
Kontakt
E-Mail: m.abgottspon@gmx.ch
Kein amtliches Angebot
Der Doppelname-Assistent ist ein privates, unabhängiges Angebot. Er steht in keiner Verbindung zum Bund, zu Kantonen, Gemeinden oder Zivilstandsämtern und ersetzt weder deren Auskunft noch eine Rechtsberatung.
Haftung
Die Inhalte wurden sorgfältig erstellt. Sie beruhen auf dem Stand des Bundesratsentscheids vom 21. Oktober 2026. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen, insbesondere für Angaben, die als «provisorisch» gekennzeichnet sind. Verbindlich ist allein die Auskunft des zuständigen Zivilstandsamts. Für Inhalte verlinkter Websites sind deren Betreiber verantwortlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese AGB gelten für die Nutzung der Website doppelname.ch und für den Kauf des Brief-Pakets. Anbieter ist Martin Abgottspon, Frohburgstrasse 160, 8057 Zürich, m.abgottspon@gmx.ch (nachfolgend «Anbieter»).
2. Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung
Der Doppelname-Assistent ist ein privates, unabhängiges Angebot. Er steht in keiner Verbindung zu Bund, Kantonen, Gemeinden oder Zivilstandsämtern. Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein die Auskunft des zuständigen Zivilstandsamts. Mit «provisorisch» gekennzeichnete Angaben beruhen auf dem Stand vor der Änderung der Zivilstandsverordnung und können sich ändern.
3. Leistungen
Kostenlos sind die Prüfung der Namensvariante, die Hinweise zu den Kindern, die Unterlagenliste und die Hinweise zum Abschluss.
Kostenpflichtig ist das Brief-Paket. Es umfasst vorausgefüllte Mitteilungsbriefe an die vom Kunden ausgewählten Stellen, die als PDF direkt im Browser des Kunden erzeugt werden. Die Briefe sind Vorlagen. Der Kunde prüft sie vor dem Versand selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit, unterschreibt sie und versendet sie selbst.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag über das Brief-Paket kommt zustande, wenn der Kunde die Zahlung beim Zahlungsanbieter erfolgreich abschliesst.
5. Preise und Zahlung
Der Preis des Brief-Pakets beträgt CHF 12 als einmaliger Endpreis. Es entstehen keine wiederkehrenden Kosten und kein Abonnement. Die Zahlung erfolgt im Voraus über einen externen Zahlungsanbieter, zum Beispiel mit TWINT. Für die Zahlungsabwicklung gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsanbieters.
6. Bereitstellung
Das Brief-Paket wird unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung im Browser freigeschaltet, in dem der Kauf erfolgt ist. Da der Anbieter keine Daten des Kunden speichert, ist die Freischaltung an diesen Browser gebunden. Löscht der Kunde seine Browserdaten, kann die Freischaltung verloren gehen. In diesem Fall stellt der Anbieter das Brief-Paket auf Anfrage per E-Mail mit Zahlungsnachweis erneut zur Verfügung.
7. Kein Rücktrittsrecht, Rückerstattung bei technischen Mängeln
Das Brief-Paket ist ein digitaler Inhalt, der sofort nach der Zahlung bereitgestellt wird. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht. Funktioniert das Brief-Paket aus technischen Gründen nicht und kann der Anbieter den Fehler nicht innert angemessener Frist beheben, wird der Kaufpreis zurückerstattet. Meldungen sind innert 14 Tagen nach dem Kauf an die oben genannte E-Mail-Adresse zu richten.
8. Haftung
Der Anbieter erstellt die Inhalte mit Sorgfalt, übernimmt aber keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Jede Haftung für Schäden aus der Nutzung der Website und des Brief-Pakets wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrig absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung ist in jedem Fall auf den bezahlten Kaufpreis beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
9. Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine störungsfreie Verfügbarkeit der Website, kann diese aber nicht garantieren. Er kann die kostenlosen Inhalte jederzeit anpassen oder einstellen.
10. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die Datenschutzerklärung.
11. Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB jederzeit ändern. Für einen Kauf gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Zahlung auf der Website veröffentlicht ist.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände, insbesondere jener am Wohnsitz von Konsumentinnen und Konsumenten.
13. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 27. Oktober 2026
Datenschutzerklärung
Verantwortlich
Martin Abgottspon, Frohburgstrasse 160, 8057 Zürich, m.abgottspon@gmx.ch
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Stand: 27. Oktober 2026