Privates, nicht amtliches Angebot. Keine Verbindung zu Bund, Kantonen oder Zivilstandsämtern. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Doppelname-Assistent
Unabhängige Orientierungshilfe zum Namensrecht ab 2027
Neu ab 1. Januar 2027

Ihr Weg zum Doppelnamen, Schritt für Schritt

Ab 2027 können Ehepaare in der Schweiz wieder einen amtlichen Doppelnamen tragen. Dieser Assistent stellt Ihnen ein paar einfache Fragen und sagt Ihnen danach genau, was zu tun ist.

gratis, ohne Anmeldung, etwa 3 Minuten
NAME Meier-Rossi

So funktioniert es

  1. Name wählen. Sie sehen, welche Namen möglich sind und was das für Ihre Kinder bedeutet.
  2. Unterlagen. Ihre persönliche Liste für den Termin beim Zivilstandsamt.
  3. Briefe. Fertige Mitteilungen an Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse und weitere Stellen.
Gratis
CHF 0
ohne Anmeldung
  • Namenswahl prüfen
  • Folgen für die Kinder
  • Unterlagenliste fürs Zivilstandsamt
  • Erinnerung an die Allianzname-Frist
CHF 12
einmalig, erst am Schluss
  • Fertige Briefe an Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse und bis zu 16 Stellen
  • Mit Ihrem neuen Namen und Ihren Angaben ausgefüllt
  • Ein PDF zum Ausdrucken, nur noch unterschreiben
Beispielbrief ansehen

Dauer: etwa 3 Minuten für den Gratis-Teil. Sie können jederzeit zurück.

Häufige Fragen zum Doppelnamen ab 2027

Ab wann gibt es in der Schweiz wieder einen amtlichen Doppelnamen?

Ab dem 1. Januar 2027. Der Bundesrat hat die Änderung des Zivilgesetzbuchs am 21. Oktober 2026 auf diesen Termin in Kraft gesetzt. Die Details zum Verfahren folgen mit der Änderung der Zivilstandsverordnung im November 2026.

Wie wird der Doppelname gebildet?

Voraussichtlich aus den Ledignamen der beiden Eheleute. Sie bestimmen die Reihenfolge und ob die Namen mit oder ohne Bindestrich verbunden werden, zum Beispiel «Meier-Rossi» oder «Meier Rossi». Ein Doppelname besteht voraussichtlich aus höchstens zwei Namen.

Wir sind schon verheiratet. Können wir den Doppelnamen nachträglich wählen?

Ja. Bereits verheiratete Paare können den Doppelnamen ab 2027 nachträglich mit einer Erklärung beim Zivilstandsamt wählen. Wer 2027 oder später heiratet, wählt den Namen bei der Vorbereitung der Heirat.

Erhalten unsere Kinder auch einen Doppelnamen?

Nein. Kinder erhalten keinen Doppelnamen, sondern einen der beiden Ledignamen der Eltern. Welchen, legen die Eltern fest. Bereits geborene Kinder behalten voraussichtlich ihren Namen.

Was ist der Unterschied zwischen Doppelname und Allianzname?

Der Allianzname, etwa «Meier-Rossi», ist kein amtlicher Name, steht aber oft im Pass und in der Identitätskarte. Der Doppelname ab 2027 ist dagegen der amtliche Name. Den Allianznamen im Ausweis gibt es mit dem neuen Recht nur noch während einer Übergangsfrist, deren Ende noch nicht festgelegt ist.

Was kostet die Namensänderung?

Die Gebühr des Zivilstandsamts wird mit der Zivilstandsverordnung festgelegt. Der Doppelname-Assistent ist für Namenswahl, Unterlagenliste und Hinweise gratis. Nur das freiwillige Brief-Paket kostet einmalig CHF 12.

Wen muss ich nach der Namensänderung informieren?

Typischerweise den Arbeitgeber, die Krankenkasse, die Bank, das Strassenverkehrsamt, Versicherungen, die Vermieterschaft, die Pensionskasse und die Säule 3a sowie Anbieter wie Telefon, Strom und SwissPass. Neue Ausweise beantragen Sie beim Passbüro Ihres Kantons.

Ist doppelname.ch eine amtliche Website?

Nein. doppelname.ch ist ein privates, nicht amtliches Angebot ohne Verbindung zu Bund, Kantonen oder Zivilstandsämtern und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet das zuständige Zivilstandsamt.

Stand: Bundesratsentscheid vom 21. Oktober 2026. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihres Zivilstandsamts.