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Doppelname-AssistentUnabhängige Orientierungshilfe zum Namensrecht ab 2027

Doppelname nachträglich wählen, wenn Sie schon verheiratet sind

Ab dem 1. Januar 2027 können auch Paare, die schon verheiratet sind, einen amtlichen Doppelnamen wählen. Dafür geben Sie beim Zivilstandsamt eine Erklärung ab. Eine neue Heirat ist nicht nötig.

Stand: 6. November 2026, Grundlage Bundesratsentscheid vom 21. Oktober 2026

Wer kann den Doppelnamen nachträglich wählen?

Das neue Namensrecht gilt nicht nur für Paare, die ab 2027 heiraten. Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 entschieden, dass auch bereits verheiratete Personen dem Zivilstandsamt erklären können, dass sie künftig einen amtlichen Doppelnamen führen wollen. Das betrifft viele Paare, die seit 2013 heiraten mussten, ohne einen Doppelnamen wählen zu können.

Wie läuft die Erklärung ab?

Sie melden sich beim Zivilstandsamt und geben die Namenserklärung ab. Voraussichtlich braucht es dafür einen Termin, einen gültigen Ausweis und je nach Situation weitere Dokumente. Die genauen Schritte und die Gebühr legt der Bundesrat mit der Änderung der Zivilstandsverordnung fest, die für November 2026 erwartet wird. Sobald sie publiziert ist, ergänzen wir diese Seite.

Nach der Erklärung ist Ihr neuer Name im Personenstandsregister eingetragen. Danach beantragen Sie neue Ausweise und informieren Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse und weitere Stellen.

Welche Namen sind möglich?

Voraussichtlich wird der Doppelname aus den Ledignamen der beiden Eheleute gebildet, mit oder ohne Bindestrich und in der Reihenfolge, die Sie wählen. Ob auch ein heutiger Name, der nicht der Ledigname ist, verwendet werden kann, regelt die Verordnung. Mehr dazu unter Doppelname bilden: Bindestrich und Reihenfolge.

Was gilt für unsere Kinder?

Kinder erhalten keinen Doppelnamen. Bereits geborene Kinder behalten voraussichtlich ihren Namen. Details unter Doppelname und Kinder.

Und der Allianzname im Pass?

Wer heute einen Allianznamen wie «Meier-Rossi» im Pass führt, kann diesen nur noch während einer Übergangsfrist behalten. Wer den Namen dauerhaft tragen will, wählt den amtlichen Doppelnamen. Mehr unter Allianzname im Pass.

Verfahren, Gebühren und Detailregeln folgen mit der Änderung der Zivilstandsverordnung, die für November 2026 erwartet wird. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sie publiziert ist. Verbindlich entscheidet Ihr Zivilstandsamt.

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Häufige Fragen

Müssen wir dafür nochmals heiraten?

Nein. Bereits Verheiratete geben ab 1. Januar 2027 eine Erklärung beim Zivilstandsamt ab.

Gibt es eine Frist für die nachträgliche Erklärung?

Das ist noch offen. Ob und wie lange eine Frist gilt, regelt die Zivilstandsverordnung, die für November 2026 erwartet wird.

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